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PV-Anlagen Altmodule und defekte Module - Entsorgung
Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren EEG
Die Lebensdauer von Photovoltaik Modulen beträgt ca. 25 Jahre. Doch was passiert, wenn die Solarmodule defekt sind? Ausgediente Module enthalten wertvolle Bestandteile wie z.B. Glas, Aluminium und Halbleiter wie Silizium, Cadmium, Selen, Tellur und Kupfer. Diese sollten wiederverwendet werden. Da sie als wertvolle Inhaltsstoffe gelten und einige von ihnen wegen ihrer Toxizität nicht in die Umwelt gelangen dürfen (z. B. Cadmium in CdTe-Modulen), sind umweltverträgliche Recyclingverfahren besonders wichtig. Deutschland hat die europäischen Vorgaben seit Oktober 2015 gesetzlich im ElektroG verankert.
Welche Annahmestellen für Altmodule genutzt werden können, ist abhängig von der Einordnung der Module. Es wird unterschieden zwischen:
- Altmodule aus privaten Haushalten (B2C = private Nutzung)
- Altmodule anderer Nutzer als privater Haushalte (B2B = Gewerbliche Nutzung)
Für die Annahme und das Einsammeln von Altmodulen sind nach dem Gesetz grundsätzlich öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Hersteller bzw. deren beauftragte Dritte (Dienstleistungsunternehmen) oder Vertreiber berechtigt.
Wer für die Rücknahme von Altmodulen großer Photovoltaikanlagen zuständig ist, hängt grundsätzlich von der Registrierung als B2C oder B2B-Geräte bei der stiftung ear ab.
In der Regel kann ein privater PV-Anlagenbetreiber seine Altmodule an einer kommunalen Sammelstelle abgeben. Diese nimmt entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags nur Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen an. Wieviel Module dann als „haushaltsübliche Menge“ tatsächlich abgegeben werden dürfen, ergibt sich daraus jedoch nicht. Hier besteht noch Klärungsbedarf. Bei der Rückgabe von mehr als 20 Modulen ist eine Abstimmung mit der öffentlichen Annahmestelle notwendig. Nicht jede kommunale Sammelstelle ist verpflichtet Module anzunehmen. Es muss nur sichergestellt werden, dass eine Annahme in ihrem Entsorgungsgebiet gewährleistet ist. An den kommunalen Sammelstellen können sogenannte Alt-Module (historische Altgeräte) aus privaten Haushalten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gekauft worden sind, ebenfalls kostenfrei abgegeben werden.
Handelt es sich um gewerbliche genutzte Altmodule (B2B), so muss sich der Anlagenbetreiber an den Hersteller wenden. Viele Hersteller haben ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Entsorgung der Module an Dritte abgegeben und sich einem entsprechenden Rücknahmesystem wie z.B. PV-Cycle oder take-e-way GmbH angeschlossen. Je nach Organisation der Sammelstrukturen können Module an entsprechenden gewerblichen Sammelstellen abgegeben oder auch direkt vor Ort abgeholt werden. Eine Rückfrage beim zuständigen gewerblichen Entsorger oder Hersteller ist zu empfehlen.
Die Abgabe der Altmodule ist grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen jedoch Kosten für den Abbau, Handling, Formalitäten und Transport zur Sammelstelle.
Um zu verhindern, dass beispielsweise bei der Insolvenz eines Herstellers die Entsorgungskosten für dann mögliche „Waisenprodukte“ der Gesellschaft aufgebürdet werden, wird seit 2016 die Verpflichtung zur Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten aus privaten Haushalten bereits vor dem Vertrieb der Module durch Hinterlegung finanzieller Garantien bei der stiftung ear geregelt.
Die Entsorgung von B2B–Modulen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ElektroG 10/2015 vertrieben werden, ist zwar ebenfalls kostenfrei, aber beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Herstellers könnte der Altmodulbesitzer eventuell auf den Entsorgungskosten „sitzenbleiben“. Für die Entsorgung „historischer“ B2B-Module, die vor dem Inkrafttreten des novellierten ElektroG 10/2015 in Verkehr gebracht worden sind, ist der Besitzer zuständig.
Fazit
Für Altmodule in „haushaltsüblichen Mengen“, scheint die Rücknahme schon gut geregelt zu sein. Auch PV-Module, die dem Inkrafttreten des novellierten ElektroG 10/2015 in Verkehr gebracht worden sind, scheinen geregelt zu sein.
Rechtshinweis
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